1600-1700n.Chr.
1606 Landgraf Moritz in Kassel hebt die Zwangsverwaltung der 4 Höfe der Viermund auf. Die Waldungen gibt er nicht heraus, sie werden landgräflicher Besitz.
1607, 1611, 1617, 1620 ersuchen die Viermund um Belehnung mit dem halben Gericht.
1608 und 1622 erhält Hermann von Viermund zu Bladenhorst eine nassauische Belehnung auf die 4 Höfe.
1621 Hermann von Viermund verkauft die Höfe an Alhard Philipp von Dersch. Alle diese seit 1587 abgeschlossenen Rechtsgeschäfte bleiben schließlich wirkungslos, da sie dem RKG-Erkenntnis von 1587 zuwiderlaufen. Der Viermundsche Besitz geht an Winnenburg und dessen Erben. Das halbe Gericht und die Viermündener Erbwaldungen behält der Landgraf. Er gibt das halbe Gericht nicht wieder zu Lehen, da die Viermundsche Linie in Neersen noch bis zu ihrem Aussterben 1744 versucht, die Besitzungen wieder zu bekommen.
1621 und 1624 sterben Philipp Arnold und Hermann von Viermund, die Letzten der Linie in Hessen und Westfalen (Bladenhorst).
1621 Johann von Viermund in Neersen beteiligt sich am 30jährigen Krieg auf Seiten des Kaisers. Auf Grund seiner Verdienste in der Schlacht bei Prag 1620 wird er in den Reichsfreiherrenstand erhoben, nennt sich Freiherr von Viermund und Herr zu Neersen, ab 1629 auch Herr von Nordenbeck.
1623-1625 liegen Teile seines Regiments in Korbach und Umgebung, er selbst 1625 im Schloß Nordenbeck. Er läßt die 4 Höfe in Viermünden in Besitz nehmen, kann sich aber im weiteren Verlauf des Krieges nicht mehr darum kümmern. Er wird 1632 in Köln ermordet.
1624-1648 gehört Oberhessen zu Hessen-Darmstadt.
1633 Unter einem Medebacher Anführer wird das Haus der Dersch in Viermünden überfallen, das von ihrem Schwiegersohn Reinhard Ludwig von Dalwigk-Campf bewohnt wird (die Dersch wohnen 1630-1650 in Ellershausen). Daraufhin wurde von hessischen Truppen unter Führung eines von Dalwigk die Stadt Medebach zweimal überfallen und vollständig niedergebrannt.
1650-1690 Häufige Teilung von Gütern in Viermünden.
1662 Gründung der reformierten Gemeinde in Frankenberg.
1666 Adrian Wilhelm von Viermund in Neersen bemüht sich um Wiedererlangung der viermundschen Güter und des halben Gerichts.
1669 Phil. Wilh. von Dersch hat mit einer Kammermagd Gertrude Leusmann aus Korbach „in Unpflichten ein Mägdlein erzeugt.“
Die Dirne legte dafür am 21. Sonntag nach Trinitatis, 23. Oktober 1670 zu Viermünden die Kirchenbuße ab, wobei, wie gewöhnlich nach der Kirchenordnung der Fehltritt mit dem Junker genannt wurde. Der letztere, der, „wenn er ein Bauer gewesen, neben der Sünderin hätte stehen müssen“, hat niemals die Pönitenz geleistet. Er trat, ohne die Leusmann für ihre Person und ihr Kind befriedigt zu haben, am 28. Juni 1671 mit Maria von Lüdder aus Loßhausen in die Ehe. Nach vielen vergeblichen Bitten wandte sich die Leusmann endlich an die Landgräfin und erst, als auf deren Befehl 1676 die Regierung zu Marburg deshalb Termin auf den 8. Dezember 1676 anberaumte, fand diese Sache Erledigung. Die Schriftstücke darüber sind beseitigt. Wegen der Nennung des Vergehens und seines Namens bei der Pönitenz der Leusmann hatte Dersch einen Schwur getan, nie wieder die Kirche zu Viermünden zu besuchen. Die von Dersch, welche sich bis da zur luth. Kirche gehalten und ihre Kinder von den Pfarrern zu Viermünden und Geismar hatten taufen und konfirmieren lassen, wandten sich jetzt zur reformierten Kirche, welche zwar dieselbe Pönitenzordnung und in ihrer Presbyterialordnung von 1657 sogar strengere Kirchenzuchtsordnungen hatte, aber doch diesen Übertritt annahmen, und betrieben von jetzt an mit den Beamten und der Regierung die Zerstörung des lutherischen Kirchenwesens.
1671 Die Dersch bauen eine Gruft in der Kirche von Viermünden.
1672 Adrian Wilhelm von Viermund zu Neersen schließt einen Vertrag mit Romberg und Ossenbruch (Erben der Viermund zu Bladenhorst), um seine Erbschaftsansprüche gegen die Bourscheidt (Erben Winnenburgs) durchsetzen zu können.
1678-1680 Bau Gutshofgebäuden durch die Dersch.
1684 Ausbruch des Kirchenstreits in Viermünden und Schreufa wegen Baus der Pfarrscheune in Viermünden. Die Dersch schließen sich der reformierten Kirche in Frankenberg an; zahlreiche Familien aus Viermünden und besonders Schreufa ebenfalls. Die Viermündener Einwohner kehren im Laufe des folgenden Jahrhunderts wieder zur luth. Kirche zurück. In Viermünden wurde nie reformierter Gottesdienst gehalten. Schreufa blieb geteilt, bis nach dem letzten Kriege die beiden Kirchen zusammengeschlossen wurden.
Unter dem Pfarrer Knebel war das Bauholz zu einer neuen Pfarrscheune zu Viermünden angefahren worden. Während dieses Baues trat Pfarrer Dietz das Amt an. Weil den Parochianen die ihnen obliegende Verköstigung der Handwerker wegen der Dürre des Sommers 1684 und aus anderen Gründen umständlich war, so kamen sie übrein, statt derelben je 1 Ortsgulden (= ¼ fl. = 50 Pfennig) zu zahlen. Da sich einige Einwohner zu Schreufa dessen als nicht üblich weigerten und auch andere dagegen aufreizten, gab die Regierung zu Marburg auf Klage der anderen Kirchspielsgemeinden dem Gericht zu Viermünden auf, die Weigerer zu verhören und zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten (7. Juni 1684). Da diese nicht umhin konnten, ihre Beitragspflicht anzuerkennen, so wurden die zur Verköstigung oder deren Bezahlung schuldig und zu einer Strafe von 10 fl. verurteilt (11. Juli), für welche nachgehends ein Pferd gepfändet wurde. Ob diese Bestrafung und Pfändung nach dem Auftrag der Regierung und Lage der Sache nötig und gerechtfertigt oder ein neues Stück von Stahls (Schreiber der Dersch) Bauernschinderei gewesen, ist zweifelhaft. Die von den Gepfändeten bei der Regierung erhobene Beschwerde, daß der Junker trotz gegenteiliger Regierungsorder das Pfand behalte und verderben lasse, und daß sie erst bei der Pfändung von der Strafe Kenntnis erhalten, wurde auf den Bericht des Junkers, der sich dadurch nur verhasst gemacht meinte und nur mit dem fürstl. Beamten gemeinschaftlich gepfändet und das Pfand losgeben zu können behauptete, zurückgewiesen. Dem gemeinen Manne sind die theologischen Unterscheidungslehren meist gleichgültig. Die Fragen des Geldbeutels liegen ihm näher, und die Religion ist ihm die liebste, welche am wenigsten kostet.
1687 Hugenotten-Ansiedlung in Louisendorf.
1694 Braunsberg (Erbe Winnenburgs) verkauft den Hermannsberg an die Dersch.
1697 und 1710-1715 gehen die Abgaben der vier Viermundschen Höfe in Viermünden nicht nach Nordenbeck, sondern werden vom Landgrafen an die Einwohner von Rengershausen gegeben. Nach dem Stück- und Steuerbuch von 1780 besteht dieser Zustand noch immer. Auch die Ablösungsverhandlungen werden in den 1850er Jahren mit der Gemeinde Rengershausen geführt.