0-1200n.Chr.

0-200 Zahl der Chattensiedlungen erhöht sich, nimmt danach wieder ab.

213 Letzte Nennungen des Namens „Chatten“.

600-800 Die ehemaligen Bewohner des Chattengaues, 723 zum ersten Male „Hessen“ genannt, lassen sich in das Frankenreich eingliedern. Häufige Kämpfe mit den nördlich wohnenden Sachsen; damalige Grenze heute noch Sprachgrenze. Viele neue Dörfer entstehen talaufwärts in den Bergen (auch Viermünden?).

774 Die Sachsen plündern Fritzlar, können den Büraberg nicht nehmen.

800-1200 Große Rodetätigkeit.

850 Viermünden (Fiormenni) erstmals erwähnt. Gozmar, vermutlich ein Vorgänger der Ziegenhainer Grafen, schenkt seine Besitzungen in sieben Dörfern im Hessengau dem Kloster Fulda. Urkunde ausgefertigt in Affoldern, im Original nicht mehr erhalten. Die weiteren Dörfer sind Affoldern, Buhlen, Mehlen, Gleichen, Schreufa (Scroufin) und Haine.

Ich Gozmar übergebe und schenke in Gottes Namen dem heiligen Bonifatius, dessen geweihter Leichnam im Kloster Fulda ruht, wo der ehrwürdige Mann Hatto, der Abt, als milder Hirte über der Schar der Mönche waltet, mit dem willen, daß die Übertragung in alle Zukunft gelten soll, was ich an Eigentum habe, in dem Gau, den die Hessen bewohnen, in den Orten und Dörfern, die genannt werden A f f o l d e r n (Affeltra), G l e i c h e (Gilihha), B u h l e n (Buohloha), V i e r m ü n d e n (Fiormenni), S c r o u f i (Schreufa), H a i n e (hagini), M e h l e n (Mehilina), und was ich immer an Besitz habe in den oben erwähnten Dörfern und ihrem ganzen Bereich. Dies bringe ich gänzlich und ungeschmälert dem vorn bezeichneten Heiligen Gottes dar, an Ländereien, Häusern, Gebäuden, Hörigen, Wäldern, Feldern, Wiesen, Weiden, Gewässern und Wasserläufen, festgestellten Sachen und solchen, die noch zu ermitteln sind. Voll und ganz, wie ich das gegenwärtig besitze, so sollen die Leiter besagten Klosters es ungehindert für alle Zeit innehaben. Die Namen der Hörigen, die ich mit allem ihrem Arbeitsertrag und Hausrat schenke, lasse ich einfügen. Dies sind die Namen: Walto und seine Frau Hildegund mit ihren Kindern, Diethart und seine Frau Richburg mit ihren Kindern, Adher mit seinen Kindern, Waltbur, Danbald, Hunbald und seine Frau Wiserat mit ihren Kindern, Hachger und seine Frau Berchta, Meginleib und seine Frau Fagalind mit ihren Kindern, Adalgelt und seine Frau Rutwar mit ihren Kindern, Willerich und seine Frau Nitburg mit ihren Kindern, Starkrad und seine Frau Adalswind, Ruther und seine Frau Gosa mit ihren Kindern, Milo und seine Frau Swind mit ihren Kindern, Ratswind mit ihren Kindern, Megilo. Unter der Bedingung allerdings schenke ich dies, daß alles, was oben aufgeführt ist, mir als Lehen von dem genannten Abt und dessen Nachfolgern, so lange ich leben werde, überlassen wird, sodaß ich diese Sachen besitzen und zu meinem nutzen verwenden kann. Nach meinem Tode jedoch sollen die Leiter des fuldischen Klosters sie vollkommen und mit dem Zuwachs haben und besitzen, sowie ihren Nachfolgern zu ewigem Eigentum hinterlassen. Geschehen ist diese Übertragung an dem Ort, der A f f o l d e r n (Affeltra) heißt, im Jahre seit der Geburt des Herrn achthundertundfünfzig, in der dreizehnten Indiktion, sowie im zehnten Jahre der Herrschaft Ludwigs, des ruhmreichen Königs der östlichen Franken, in Gegenwart dieser Zeugen: Gozmar, der diese Urkunde auszufertigen hat, Dietich, Wonamar, Warmut, Markwart, Heriger, Adalolf, Liuther, Bobo, Dietger, Herirat, Hadabald, Werinbracht, Gerrat, Hunrather, Erwin, Nendrich, Gerbracht, Dietbracht, Hachgrim, Amalwin, Betto, Arnolf, Ritant, Warmunt, Eigilbracht, Altwin, Gerleib, Eigilgos, Adalolf, Albtag, Rudo, Berngos, Berchtram, Helinger Albwin, Hiltwart, Batagelt, Hildio, Eckemund, Sigiwart, Gundhart, Rudleib, Wolfgrim, Dankrat. Wolfvlies, der unwürdige Diakon, schrieb es auf Befehl.

994 König Otto III. schenkt dem späteren Bischof Burchard von Worms eine von einem Grafen Hermann zu Lehen besessene Hufe mit zwei Hörigen und ihren Familien zu Viermünden.

1016 Älteste Urkunde, in der das Gericht Viermünden erwähnt wird. Bischof Burkard von Worms schenkt alles, was er hat zu Fiormannin, Dreisbahe, Skroufin, Orcana usw. und alle eigenen Leute dem Kloster S. Marien zu Worms. Die geschenkten Leibeigenen sollen zu den jährlichen zwei Gerichten in Fiormannin kommen (placitia legitima). Leibeigene durften vor Gericht nur selbst erscheinen, wenn es sich um Hörige von Königsgut oder ehemaligem Königsgut handelte. (Gerichte sind die kleinsten Verwaltungsbezirke dieser Zeit. Die Besitzer sind Adelige. Ihnen stehen sowohl die Einnahmen aus dem Gericht als auch viele Abgaben aus den Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten aller Art zu. Der Landgraf von Hessen zieht im Laufe der Jahre die Gerichte an sich und gibt sie Adeligen zu Lehen. Erst damit besitzt er die Landeshoheit. Später werden diese Gerichte zu Ämtern zusammengefaßt, von einem Amtmann oder Rentmeister geleitet. Aus diesen Ämtern entstehen dann 1821 im Kurfürstentum Hessen die Kreise.)

ab 1100 Entstehung der Burgen.

1107 Die Gerichte Viermünden, Röddenau und Battenfeld sind in der Grafschaft des Diemo zusammengefaßt, vermutlich ein Vorgänger der Grafen von Battenberg.

1122 Hessen, bisher fränkisch, kommt an Thüringen.