Anna von Viermund

Anna von Viermund (Viermündt) wird 1538 auf der Burg Nordenbeck als einzige Tochter des Hermann von Viermündt und seiner Gattin, einer Tochter des Amtmanns zu Medebach und Beurn, geboren.

Ihre Mutter tritt zum evangelischen Bekenntnis über, deren Geschwister und Verwandte bleiben katholisch. Anna wird evangelisch erzogen.

Ein katholischer Stiefbruder ihres Vaters und dessen Söhne wollen den Familienbesitz für sich gewinnen. Ein Stiefneffe des Vaters hält um die Hand Annas an, wird aber abgewiesen.

Hermann von Viermündt, ihr Vater, stirbt am Karfreitag 1563. Drängend wirbt wieder ihr Stiefcousin um ihre Hand, aber Anna wartet auf die ersehnte Rückkehr des Grafen Heinrich von Waldeck, dem sie zur Ehe versprochen ist. Im November 1563 kehrt dieser aus Frankreich heim, wo er mit seinen Kriegsleuten unter erheblichen Verlusten für die dort bedrängten Evangelischen gekämpft hat. Weihnachten 1563 heiratet die 25jährige Heinrich von Waldeck und zieht zu ihm auf die Naumburg.

Daraufhin sehen ihre Stiefcousins ihre Chance, überfallen und besetzen die Burg Nordenbeck, Annas Familiensitz, nehmen sie für sich in Besitz. Graf Heinrich muß wegen Geldmangels bis nach der Ernte warten, um gegen die „Vettern“ mit Kriegsleuten vorzugehen. Beim Ausmarsch im Oktober geht jedoch sein Pferd durch und er stirbt am Steigbügel hängend vor den Augen seiner Frau Anna von Waldeck im Oktober 1577.

Als kinderlose Witwe zieht sie daraufhin in die Gebäude des ehemaligen Klosters Werbe. Sie bittet den Landgrafen von Hessen-Kassel um Hilfe, die aber ausbleibt. So stellt sie ihre Sache in einem Gelübde Gott anheim: „So Gott wird mit mir sein und mich wieder in meines Vaters Haus bringen, daraus man mich verdränget, und wird mir Brot zu essen geben, so soll der Herr mein Gott sein, das ist ich will in meines Vaters Gut einen Gottesdienst aufrichten, da man predigen und lehren soll.“ Sie beschreitet den teuren Rechtsweg und klagt zunächst vor Adelsgerichten durch zwei Instanzen bis zum Prozeß vor dem Reichskammergericht in Speyer.

Unter Vorsitz von Cuno von Winnenberg und Beilstein ergeht das Urteil: Binnen vier Wochen ist Burg Nordenbeck an Anna von Waldeck geb. Freiin zu Viermündt zurückzugeben und Schadenersatz für die vollen 2 Jahre zu leisten. Die Verfahrenskosten tragen die Beklagten, ihre „Vettern“. Als Drohung wirkt ein Aufgebot des Reiches zur Durchsetzung der erlassenen Urteile des Gerichtes.

So gelangt Anna 1566 wieder in ihren Besitz.

Im Jahr 1583 heiratet sie Cuno von Winnenberg und Beilstein. Gemäß ihrem Gelübde stiftet sie der Gemeinde Nordenbeck eine Kapelle für den Gottesdienst, 100 Goldgulden für die wöchentliche Predigt und erläßt die Verpflichtung, daß von den Gütern, die zum Hause Nordenbeck gehören, die Kapelle für alle Zeiten in Bau und Besserung gehalten wird. Aus Dankbarkeit für ihre gute zweite Ehe mit Cuno von Winnenberg und Beilstein stiften beide 1595 ein Kranken- und Armenhaus in Nordenbeck. Bereits zu Lebzeiten läßt Anna ihr Grabmal in der Nieder-Enser Kirche bauen und beschriften, um zu verhindern, daß in die Steine „Menschenlob hineingebildet wird.“ Am 16. April 1599 stirbt Anna von Winnenberg und Beilstein, verwitwete Gräfin zu Waldeck, geb. Freifrau von Viermündt und wird am 20. April 1599 in der Kirche beigesetzt.

Heute ruhen ihre Gebeine an unbekannter Stelle auf dem alten Enser Friedhof um die Kirche.

Autor: Hans-Otto Landau