1500-1600n.Chr.

1502 Ambrosius von Viermund zu Nordenbeck heiratet Agnes von Palland, Erbtochter zu Neersen (Rheinland), begründet dort eine neue Linie der Viermund.

1524 Philipp von Viermund löst den 1369 an Dietrich Nymmes versetzten und danach an die von Dalwigk zu Lichtenfels gekommenen Teil des Ermelsberges und des Breidenhaines ein. Sein Sohn Hermann baut den wüsten Hof Ermelsberg wieder auf, bewohnt ihn, nennt ihn Hermannsberg.

oll man, wenn sie nach Nordenbeck kommen, soll man sie nicht leer ausgehen lassen.

Weitere Gefälle werden einem Priester, welcher am Altar zu Nordenbeck Messe halten und für eine und seiner Eltern Seelen bitten soll, und zwar in den ersten drei Jahren zur Erbauung eines Priesterhauses bestimmt. Dem Hauskaplan Henrich Gogrebe zu Nordenbeck soll eine Hose und ein schwarzer Rock gegeben werden, „damit er Philipps von Viermund Kindern getruwe sy und segge ihnen die Wahrheit.“ Seine Tochter Clara von Viermund, weaher ein Sohn Johann nach Marburg reiten solle; die Briefe darüber befänden sich in einer Dose auf der Kemmenade zu Nordenbeck. Von Philipp von Viermund liegt ein in schwerer Krankheit gemachtes Testament vom 19. Januar 1518 vor. Angesicht seines Todes befiehlt er die Seele Gott und Maria, seiner Mutter, appelliert an die grundlose Barmherzigkeit Gottes und macht dann eine große Menge kirchlicher Stiftungen. Seine Exequien sollen mit Messen, Vigilien und Kommendationen im Predigerkloster zu Dortmund mit Zuziehung von 20 weiteren Priestern und ein Jahrgedächtnis daselbst „zu ewigen Tagen“ gehalten werden, wofür er 25 fl. bestimmt, welche im Falle der Versäumnis von seinen Erben zurückgefordert und anderweit angelegt werden sollen. Weitere Begängnisse werden in den Kirchen zu Castrop, Niederense, sowie mit weiteren 15 Priestern im Kloster Haina im Beisein des Jörg und Philipp von Gudenberg zu Itter und dafür, sowie für die Kapellen zu Bladenhorst, Nordenbeck, das Licht zu Eppe und zu Merklinghausen (dies war die alte Pfarrkirche von Hallenberg), die Bruderschaften St. Anna und St. Sebastian zu Medebach, die Oberservantenklöster zu Corbach, Siegen und Marburg zu deren Bau Stiftungen an Frucht oder Geld bestimmt. Drei Jahre sollen am Gregoriustag für ihn Seelenmessen in den Klöstern zu Glindfeld, Haina und im Observantenkloster zu Corbach gehalten werden und letzteres dafür 10 fl. sowie außerdem 4 Mött Frucht erhalten und die Observantensche schon als Kind geistlich verlobt worden, so „eine gute Rente und jährlich 1 fl. in ihre Hand zu Schuhen und Pantoffeln“ und seine Magd Grethe Hensel, die ihm treu gedient und seinethalben eine fromme Magd sei, 60 fl., zwei Kühe, zwei Seiten Speck und zwei Schweine erhalten, eine Witwe eine Leibzucht von 50 fl., 50 Mött Roggen, je 25 Mött Gerste und Hafer und ein Zelterpferd. Den Söhnen wird der Verkauf und die Verpfändung von Gütern verboten und auferlegt, es mit dem Hause Nordenbeck nach Inhalt des Burgfriedens von 1495 zu halten. Sie sollen Niemanden, namentlich nicht den benachbarten Fürsten, Einsicht in die Familienurkunden gewähren außer dem Pfarrer zu Niederense oder einem aus einem anderen Lande, welchen sie trauen. Außerdem werden mit großer Gewissenhaftigkeit noch einige unerledigte Bestimmungen des Testaments seines Vaters, einige Rückstände, darunter 10 Pfennig an einen Krämer zu Marburg, sowie einige Differenzen mit Philipp von Grafschaft zu Oberense, einem Priester Henning usw. reguliert.

Seine Witwe und deren Kind Ambrosius befiehlt er dem Bischof Johann von Münster und dem Domdekan Johann von Ketteler. Ein beigefügter Denkzettel über die Gerechtigkeiten und Pflichten der von Viermund sagt u. a., Nordenbeck sei ein gutes Buch, welches Herr Brosecke von Viermund habe schreiben lassen, dies sollten seine Kinder bewahren. Das Gericht Viermünden und der Zehnte zu Braunshausen seien nassauische Lehen, deren Briefe sich im (cölnischen) Bilstein befänden (Die Briefe über das Gericht V. waren hiernach dem Bereiche der Landgrafen entzogen). Auf das hessische Manngeld seien die alten Regenten 40 fl., die neuen alles schuldig geblieben, dk.

„Dieses Testament hatten seine Söhne pure angenommen und gehalten und Hermann von V. eigenhändig bezeichnet als „Copygen selgen Philipps von V., mynes leven selgen Vaders Testamentes.“ Philipp genas damals von seiner Krankheit und lebte noch zehn Jahre.

1527 Einführung der Reformation in Hessen durch Landgraf Philipp den Großmütigen.

1528 Die Dersch klagen beim Landgrafen auf Einlösung der Viermundschen Hälfte des Gerichts. Erreichen nichts, weil diese Hälfte nassauisches Lehen ist.

1528 Das Patronat über die Kirche in Viermünden geht vom Stift Wetter über an den Landgrafen.

1536 Hermann von Viermund läßt die alte Mühle wieder aufbauen, etwa dort, wo heute der Mühlengraben in die Eder fließt.

1538 Erstes Pfarrhaus wird in Viermünden gebaut.

1543 Orke wird als letzte Gemeinde im Oberfürstentum protestantisch.

1547 Gebäude auf dem Hermannsberg, vom Sturm umgeworfen, werden neu errichtet, mit Wall, Graben, Gärten und Teichen umgeben.

1547-1552 Landgraf Philipp in Gefangenschaft (Schmalskaldischer Krieg).

1550-1552 Rabe von Dersch und Johann von Viermund verwüsten wiederholt gemeinsam Äcker und Wiesen der Huhn in Treisbach.

1555 Der Hessenstein, seit Einführung der Reformation wieder im Besitz des Landgrafen, wird Sitz eines Amtes, zu dem aber nur das Dorf Bringhausen gehört.

1556 Altstadt und Neustadt Frankenberg werden vereinigt.

 

1557 Johann von Viermund, Sohn des Ambrosius, baut ein neues Schloß zu Neersen (Rheinland).

1563 Hermann von Viermund stirbt (18. März) plötzlich zu Nordenbeck; hinterläßt eine ebenbürtige Tochter Anna. Sie verlangt die Güter ihres Vaters, d.h. die Hälfte des Viermundschen Besitzes, obwohl beim hessischen Adel Töchter stets nur mit Brautschatz abgefunden werden, wenn noch männliche Erben vorhanden sind.

1564 Johann von Viermund, der nach dem Tode seine Onkels Hermann den Hermannsberg bewohnt, wird auf dem Wege von Frankenberg nach Viermünden durch Johann von Dersch ermordet.

Johann von Viermund hatte auf hohen Schulen in Deutschland, Frankreich und Italien studiert. Er wurde mit seinen Brüdern Philipp und Arnold in den 24jährigen Prozeß mit der Basa Anna verwickelt. Auch die Brüder von Dersch waren über ihr väterliches Erbe im Streit. Johann von Dersch ritt deshalb jeden Morgen nach Frankenberg. Am letzten Tage, Mittwoch den 15. November traf er „nicht ferne von seiner Behausung in seiner Hasenhege“, d.h. in der Samtwaldung, die Diener Johanns von Viermünden mit 3 Hunden, „da sie damals und die vorigen Tage Hasen und Füchse gehetzt“, nahm ihnen die Hunde und einen Fuchs weg und ritt dann nach Frankenberg. Er hatte 6 bewaffnete Knechte und einen 16jährigen Lakaien, Bastian Bonmatin aus Lothringen, bei sich. Auch Johann von Viermund war vom Hermannsberg wegen seiner Rechtssachen in Frankenberg bei einem Advokaten Dr. Heistermann, begleitet nur von einem bewaffneten Diener, Hieron Truthaus. Johann von Viermund war der erste Protestant seines Geschlechts. Seine Brüder sagen von ihm, daß er von Jugend auf ehrbar gelebt, fleißig studiert, Gottes Wort gern gehört und gelesen, sich aufrichtig gegen jedermann, freundlich und gutherzig gegen die Armen erzeigt habe und zu nichts weniger, als zu Zank geneigt gewesen sei; dagegen nennt ihn Johann von Dersch neidisch und zanksüchtigt und berichtet, er sei ihm einmal mit 5 Knechten drohend vors Haus gerückt.

An jenem Mittwoch nun, nachmittags um 4 Uhr, ritt Johann von Viermund mit seinem Diener aus des Schultheißen Joh. Streithoff zu Frankenberg Haus, wo er zur Herberge und „nicht sonderlich trunken gewesen“, zurück. Jenseits der Edderbrücke meldet ihm ein Bote, daß seinem Knechte Joh. von Dersch am Mittage einen Fuchs und drei Hunde weggenommen haben; der Knecht sei mit Schlägen bedroht und ihm selbst von Dersch geflucht worfen. Zornig reitet Johann von Viermund nach Frankenberg zu seinem Advokaten zurück und nach halbstündiger Beratung von da vor Johanns von Dersch Herberge im „Bunten Löwen“, steigt dort ab, läßt des Dersch Schwager, Johann von Hatzfeld-Willenberg, welcher ebenfalls wegen der dersischen Erbteilung dort war herausrufen und zum Schlusse dem Dersch sagen, wenn er ihm nicht bis zum andern Abend die Hunde zurückgeschickt habe, werde er es an ihm rächen, so er anders einer von Viermund sei. Gleiches meldet er ihm durch den Wirt Joh. Lauke. Darauf reitet er mit einem Diener durch das Wasserthor schweigend in die Dämmerung nach Viermünden hin. Bald nachher begibt sich auch Dersch mit seinem Schwager, Lakai und Knechten durch das Unterthor auf den Rückweg. Hatzfeld äußert beim Aufbruch: „Gottlob, daß wir den Johann von Viermund los geworden, der gern ein böses Spiel angrichtet hätte.“ Unterwegs macht den Joh. von Viermund sein Diener aufmerksam, daß Johann von Dersch selbsechst ihnen nachfolge. Alsbald setzten beide ihre Flinten in Bereitschaft, spannen die Hähne und schieben die Feuersteine ein. Der Diener sagt: „Junker, sie sind uns zu stark, sie werden uns ansprechen.“ Der Junker erwidert: „Das dürfen sie nicht tun, das hat mehr zu bedenken.“ An einer Hecke halten sie still. Dort holt sie Johann von Dersch mit seinem Trupp ein.

Der Ort der Begegnung, welcher als „ein geräumiger Gemeindeplatz“, die Reutsche Weide genannt, „zwischen den zwei Wassern Edder und Nuhne gelegen, bei den Krannenbäumen, da der gebahnte Weg von Frankenberg nach Viermünden vorüberläuft“, bezeichnet wird, war schon von Alters her durch eine blutige Tat bekannt und deren Andenken durch ein steinernes Kreuz bezeichnet. Dort hatte Friedrich IV. von Padberg, das ehemalige Haupt der Falkner und Feind der Stadt Frankenberg und spätere hessische Amtmann daselbst, seinen Feind, den westfälischen Ritter Krann von Riege, den er durch Geleitsbriefe, um sich mit ihm zu vertragen, nach Frankenberg gelockt, bei Schreufa treuloser Weise in einem Hinterhalt überfallen und unter einem Apfelbaum niedergestochen. Seitdem wurde der Baum Krannenbaum genannt. Einer aus des Dersch Trupp ruft: „Junker, nehmt die Faust von ihm“, ein anderer: „Schwager, Schwager!“ Dersch und die Seinen reiten darauf schweigend im Trab vorüber. Da habe, so berichten die Brüder von Viermund, Johanns von Viermunds Pferd nach der Pferde Weise hinterher traben, Johann es zügeln wollen, infolge dessen es sich gebäumt und einige Seitensprünge gemacht habe. Dadurch sei eine Büchse im Halfter zur Entladung gebracht und der Schuß dem eigenen Diener Truthaus durch die Stiefel in den rechten Fuß bis auf den Knochen gegangen. Der Diener klaget: „Junker, Ihr schießt mir den Schenkel entzwei.“ Der Junker erwidert: „Das ist nicht gut.“ Auf den Knall der Büchse kehrt Johann von Dersch, der schon 20 Schritte Vorsprung hatte, mit den Seinen zurück; Johann von Hatzfeld hält stille, kehrt aber nicht um. Truthaus reitet dem Dersch entgegen und ruft ihm zu: „Junker, der Schuß ist nicht auf Euch geschehen, ich bin selbst durch den Fuß geschossen.“ Darauf, so sagt der Diener aus, hätten Dersch und sein Trupp von allen Seiten auf den Junker von Viermund und ihn, den Diener, gerannt und losgeschossen; es seien ungefähr 8 Schüsse gefallen; Johann von Viermund habe das eine Feuerrohr in der Hand gehabt, er wisse aber nicht, ob er auf die Gegner abgedrückt; er selbst habe einmal geschossen, wisse aber nicht, auf wen. Von den Gegnern habe einer zweimal auf Johann von V. geschossen; er glaube, es sei Johann von Dersch gewesen; der Lakai habe mit dem Rappier auf Johann gehauen und gestochen. Einer sei hart an Johann von Viermund gerückt, habe ihm die Flinte in die Seite gesetzt und durch ihn hingeschossen, worauf der Junker gerufen: „O Dersch, Dersch.“

Auch als Dersch weiter geritten, habe der Lakai noch nicht abgelassen und endlich mit großer Mühe den Junker vom Pferde gebracht. Dieser sei mit den Worten: „Ach Gott, ich bin geschossen“, herabgefallen. Gleich nachher sei ein Knecht des Dersch zurückgekommen, zu dem er (Truthaus) gesagt: „Stallbruder, hast Du ein treu Herz im Leibe, so reite hinein in die Stadt, daß ich Leute bekommen möge.“ Der Knecht erwidert: „Ihr seid seltsame Leute, daß Ihr also losschießet; er hat noch keine Not“, reitet zum Dersch, kommt aber nochmals zu dem Erschossenen zurück. Da habe er (Truthaus) ihn vermocht, in die Stadt zu reiten und zu melden, daß Johann von Viermund am Wege liege. Dersch und die Seinen reiten nach Viermünden, steigen vom Pferde, Dersch und Hatzfeld gehen ins Haus und reden mit ihren Frauen, Johannes von Derschs schwangere Frau weint. Der Lakai will seinem Herrn die Schuhe ausziehen, dieser leidets aber nicht, sondern steigt wieder zu Pferde und ist bei Nacht und Schnee „selb sechs oben hinausgewuscht.“ Am anderen Nachmittag kommt er in Berleburg an, reitet aber nach einstündiger Rast weiter nach Weilburg. Seine Frau folgte ihm bald nach, seine Kinder blieben vorerst in Hessen. Soviel ersichtlich, hat Johann von Dersch, wenigstens offen und ehrlich, Hessen nicht wieder betreten. Der Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken hatte ihn schon früher zu seinem Oberamtmann zu Lützelstein bestellt; unter ihm diente er wiederholt in den Hugenottenkriegen.

Der verwundete Viermund wurde auf einem Karren nach Frankenberg in des Rentmeiters Heinrich Kraushain Wohnung gebracht und abends zwischen 8 und 9 Uhr in Beisein der Hofgerichtsräte Lic. Mathias von Waldmannshausen und Lic. Fischer, sowie der beiden Geistlichen und zweier Scheffen durch den Marburger Rentmeister Joh. Salfeld verhört. Dieser fragt ihn: ob er ihn kenne; Johann: er sei der Rentmeister. Wer ihm Schaden getan; Antwort: er wisse nicht, wer es getan. Der Rentmeister drängt ihn, den Täter zu nennen, damit niemand unschuldig in Verdacht komme. Antwort: er wolle niemand nennen. Ob er dem Täter verzeihen wolle; Antwort: er habe dem, der es getan, von Herzen verziehen. Der Rentmeister dringt nochmals in ihn, den Täter zu nennen. Antwort: er wolle es nicht sagen. Zum vierten Male gefragt, antwortet er: er wolle es nicht tun, und das fünfte Mal: er wisse es nicht, andere Leute wüßten es, er wolle es nicht sagen. Darauf muß ihn der Pfarrer Casp. Tholde anreden: ob er ihn kenne; Antwort: er sei der Pfarrherr. Ob er nicht das Nachtmahl des Herrn nehmen wolle; Johann antwortet: Crede et manducasti. Ob er auch dem Täter verzeihen wolle; Antwort: ja, von Grund seines Herzens und allen anderen, die ihm Leids getan; er wolle es Gott, seinem Erlöser und Heiland, befehlen.

Der Körper, welchen zwei Barbiere und Wundärzte, Kasp. Mulner und Simon Jost im Beisein des Bürgermeisters Andr. Ludwig und zweier Scheffen, Joh. Emmerich und Heinr. Gebelnhausen, untersuchten, zeigte nur e i n e Schußwunde, sonst weder Hieb, noch Stich. Der Schuß war auf der linken Seite neben dem Rückgrat hinein und auf der rechten Seite des Nabels herausgegangen. Die Kugel, welche noch vorn in der Wunde lag, wurde mit einem Instrument herausgeholt. Abends 10 Uhr starb Johann und wurde Tags nachher unter Teilnahme etlicher vom Adel, vieler Doktoren, Magister und Professoren der Universität, der Beamten, des Rats und einer großen Volksmenge in die Liebfrauenkirche zu Frankenberg begraben. Sein Grabstein verkündigte der Nachwelt sein blutiges Ende in einer für Dersch nicht sehr ehrenvollen Weis (Der Stein ist heute nicht mehr vorhanden).

1564 Anna von Viermund beginnt einen 24jährigen Prozeß am Reichskammergericht in Speyer gegen ihre Vettern. Ihr werden wiederholt die geforderten Güter zugesprochen.

1566 Johann von Dersch wird in Homberg (21. Mai) in Abwesenheit in die Mordacht erklärt, darf sich in Hessen nicht mehr sehen lassen. Die Besitzungen in Viermünden übernimmt sein Bruder Georg und dessen Nachkommen. Er starb nach einem unsteten, flüchtigen Leben im Jahre 1590 in Bödefelde.

1567 Ehemaliges Kloster St. Georgenberg wird Sitz des Amtes Frankenberg.

1571 Georg von Dersch heiratet Elisabeth Huhn in Ellershausen. Sie bringt den Hof Treisbach mit in die Ehe und erbt noch das Gut zu Ellershausen, die Legelmühle, den Hühnerhof in Viermünden. Georg von Dersch erwirbt noch die beiden Höfe Schmengeberg zwischen Treisbach und Sachsenberg.

1573 Im Viermündener Lehen folgen die Brüder Johann von Derschs Volpert und Georg, die ganz seines Schlags waren. Als Volpert in einem Kriegszuge in Frankreich geblieben war, wurde am 30. Oktober Georg mit dem halben Gericht Viermünden belehnt.

 

1575 Landgraf Ludwig IV. in Marburg ist nicht damit einverstanden, daß das halbe Gericht Viermünden in die Hände der Anna kommt. Er läßt sich das Lehnsrecht über diese Hälfte vom Grafen von Nassau abtreten und belehnt die Brüder Philipp und Arnold von Viermund mit dem halben Gericht. Dafür machen die Brüder dem Grafen von Nassau ihre 4 allodialen Höfe lehnbar.

1580 Reichskammergerichtsmandat: Arnold von V. muß das halbe Haus Nordenbeck mit allen Zubehörungen, d.h. das halbe Gericht Viermünden, die 4 Höfe, den Hermannsberg, an Anna abtreten.

1580 Die Kirche in Orke wird von Sachsenberg abgetrennt und kommt zum Kirchspiel Viermünden.

1581 Das RKG. in Speyer läßt in Nordenbeck ein Verzeichnis aller Urkunden des Hauses Nordenbeck anfertigen. Familie Canisius besitzt seit dem vorigen Jahrhundert eins der vier Stücke, die damals angefertigt wurden. Es ist ein riesig dickes Buch.

Mit diesem großen archivalischen Geschäfte, dessen Ft die große und wichtige Urkundensammlung, das Nordenbeckische Rotulum documentorum transsumptorum von 1581 ist, müssen wir uns näher beschäften.

In Vollzug der deshalbigen ten Dr. Paul Büchner und Dan. Loys zu Nordenbeck an, wurden auf geschehene Meldung vom Thorhüter eingelassen und bei der inneren Schlagbrücke vom Hofrichter (d.i. Arnold von Viermund), „wie wohl übel zu Fuß“ mit dargebotener Hand, dann auch von Anna, Gräfin-Witwe von Waldeck, freundlich begrüßt und entledigten sich trotz des Protestes der viermündenschen Verwandten, des Ambrosius von Viermund-Neersen und Dietrich von Viermund-Oeding seit dem 4. September in vierwöchentlicher Arbeit ihres Auftrags. Es wirkten dabei mit Seiten der RKG. Advokaten: die Notare Joh. Fried. Löscher und Jac. Bart, seiten der Klägerin: als Advokaten Dr. Leonh. Canies aus Cassel, Lic. Henr. Flöringk aus Lemgo, als Notare und Schreiber: Melchior Lycaula (Wolfstall) aus Corbach, Theophil Didemeyer aus Cassel, Joh. Schwinderlauf aus Wildungen, Joh. Ludowicus aus Medebach, Daniels Faber aus Itter, seiten der Verklagten als Advokat: Dr. Sixtinus aus Marburg, als Notare und Schreiber: Konr. Scharff von da, Eberwein Capito aus Steinfurt, Gregorius von Wenda aus Göttingen, Konr. Dickelius aus Girkhausen, Konr. Hengk aus Medebach, im Ganzen 17 Personen.

Vor Beginn des Geschäfts erhoben beide Teile gegenseitige Beschuldigungen wegen Wegführung des Archivs und Verletzung der Siegel an der Archivtüre; Arnold von Viermund erhebt Einwendung gegen die Person Lycaulas, dessen Vater 30 Jahre als Advokat gegen den viermündenschen Stamm tätig gewesen, und bemerkt, daß sie, die Gebrüder von Viermund, dem Landgraf Philipp als Obrigkeit bei ihren adeligen Ehren durch Handschrift und angeborene Ringpetschaften die Versicherung der Restitution und vor dem RKGericht den Manifestationseid geleistet, die Gräfin aber habe hinterrücks in Abwesenheit der Brüder von V. sich mit ihrer Freundschaft zu den Briefen getan und etliche, namentlich eine Schuldurkunde der von Hövel über 800 fl. nebst 2 goldenen Ketten und etlichem Silbergeschirr bei Seite gebraht und behalten; die Besichtigung der Briefe werden derselben durch ihres Vaters eigene Hand dartun, was dessen Wille und Meinung dieser Urkunde, nebest den 2 goldenen Ketten und etlichem Silbergeschirr, gegen Auszahlung ihres Anteils am Kapitale, welches die Brüder von V. erhoben hätten, an, da ihr durch RKGerichts-Urteil vom 15. April 1577 die Possession in alle beweglichen und unbeweglichen Erb-, Pfand- und Lehngüter, Ober-, Herrlich- und Gerichtigkeiten ihres Vaters zuerkannt sei. Nach weiteren gegenseitigen Beschuldigungen klärt der Hofrichter die Sache dahin auf, daß die 800 fl. nicht von den Brüdern von V. erhoben, sondern für eine Schuld Hermanns von V. bei dem Domkapitel zu Paderborn an die Gebrüder von Hörde, deren Bürgen, gegeben und von diesen die Schuld übernommen worden. Die Kommissare beeidigen darauf die Notare und Schreiber auf richtiges Lesen, Reden, Schreiben und Geheimhaltung, sie gewähren trotz der Gräfin-Witwe Widerspruch, jedem Teile eine Kopie und lassen die Beschuldigungen auf sich beruhen.

Nachdem Arnolds Einspruch gegen Lycaulas Zulassung bei der Erhebung verworfen, kommen beide Teile überein, am 7. September ohne ihre Anwälte in eigener Person „der Eröffnung der Kästen, Truhen, Herausnehmung und Reposition der brieflichen Gewahrsame“ beizuwohnen und den Kommissaren die Schlüssel zuzustellen. Das Archivsgemach ist hofwärts hinter einem von Arnold bewohnten Zimmer gelegen. In dem Gewölbe befanden sich 5 versiegelte Kasten und ein versiegeltes Kromfaß, welche die Kommissare mit A B C D E F bezeichnen ließen, mit ungefähr 2000 Urkunden. Die Kommissare ließen die Transsumenda in ein corpus zusammenziehen und vor ihrer Abreise am 24. Oktober 1581 jeder Partei eine von ihnen und beiden Notaren beglaubigte Kopie zustellen. Der Hofrichter ließ am 19. September durch Greg. von Wenda noch eine Schachtel mit 4 Perg. Urkunden und 12 Papierstücken, die er von Anderen erhalten und deren Originale er wieder zustellen müsse, zur Transsumierung und als „zur Ergänzung der im ersten Trügelein gefundenen Urkunden dienlich“, zustellen, dem jedoch auf Annas Widerspruch ebenso wenig stattgegeben wird, wie seinem Antrage, die Urkunden zu größerer Sicherheit in dem großen Turme des Schlosses zu reponieren, und wie umgekehrt dem Antrage der Gräfin-Witwe auf Arnolds Widerspruch, ihr als einzigen Tochter und Erbin ihres Vaters dessen Kleinodien, zwei Taschen, ein goldenes Armband mit dessen Wappen und Namen, einige goldene Ringe, Stücke Goldes, Edelsteine, 1 weiteres goldenes Armband und alte Silbermünzen laut des Urteils vom 15. April 1577 alsbald zu verabfolgen oder ihr in Rechnung zu stellen. Nachdem nach Vollendung des Werks die Urkunden reponiert, verschlossen, „die Truhen, Kisten, Kasten und Stübich von beiden Teilen wieder verpötschiert, sind die Kommissarien den 24. Octobris von Nordenbeck wieder abgeschieden.“

Das reichskammergerichtliche Original des „Rotulum“, leserlich von 4 Händen geschrieben, wurde von dem Kgl.St.Archive zu Wetzlar am 27. April 1852 an das Waldeckische Hofgericht abgegeben, welches dasselbe nach öffentlicher Bekanntmachung dem verstorbenen Gutsbesitzer Arnold Canisius zu Nordenbeck als Interessenten und Nachbesitzer der viermündenschen Güter auf seine Meldung zustellte. Außerdem besitzt die Familie Canisius noch ein von einem cölnischen Schreiber Joh. Hansen laut dessen Quittung d.d. Cöln, 26. April 1771 angefertigtes zweibändiges „Uralt von Bourscheidt-Nordenbeckisches Lagerbuch“, welches eine Abschrift der der Klägerin gewährten Originalausfertigung des Rotulum cocumentorum transsumptorum ist und Bd. I, S. 1-195 den Bericht über die geschehene Transsumption und die dabei gepflogenen Verhandlungen genau wie das reichskammergerichtliche Original enthält. Der Rest des I. Bandes sowie Bd. II enthalten 698 Nummern. Der Schluß lautet: Finis. Laus deo. folia 966, documenta transsumpta et vidimata 698. Es folgen die Unterschriften von Buechner, Loys, Didemeyer, Scharff, Datum sontags, den 22. Oktober 1581 zu Nordenbeck. Ob die beiden anderen Originalausfertigungen des „Rotulum“ für die Klägerin und für die Verklagten noch vorhanden sind und wo dieselben beruhen, hat sich nicht ermitteln lassen.

1583 Anna von Viermund heiratet in 2. Ehe Kuno von Winnenburg, Reichskammergerichtspräsident.

1587 RKG erkennt auch nach Revision zu Gunsten Annas und spricht ihr auch die Nutzung an den Gütern seit 1563 zu Winnenburg beziffert den Wert dieser Nutzung auf 125000 Gulden. Da Arnold und Philipp diesen Betrag nicht aufbringen können, fällt nun das gesamte Erbe an Anna.

1587 Der Landgraf zieht das halbe Gericht, die 4 Höfe, den Hermannsberg und die Waldungen der Viermund ein. Von Winnenburg klagt dagegen beim RKG.

1592 Der Hofrichter Arnold von Viermund stirbt am Sonntag, 15. November 1592 auf seinem Landhause zu Elkeringhauen.

Er wurde am 20. November unter zahlreichem Gefolge von Edelleuten und Volk und der Pastoren zu Corbach und Goddelsheim in die Pfarrkirche zu Niederense „more Lutheranorum ehrlich“ begraben, wobei ihm Steinrück die Leichenpredigt über Psalm 34, 20: Der Gerechte muß viel leiden, aber der Herr hilft ihm aus dem Allen, hielt.

 

Arnold von Viermund, der dem hessisches Fürstenhaus und Land als oberster Richter 25 Jahre lang mit Fleiß und Treue gedient und viel Geschicklichkeit, wie Landgraf Ludwig IV. bezeugte, bewiesen, wird von den hessischen Geschichtsschreibern nicht einmal dem Namen nach erwähnt, obgleich die Quellen über ihn reichlich fließen. Sein Nachlass kam in Konkurs. Der Witwe Schwager Fürstenberg bot ihr seinen Hof zu Meschede zur Wohnung an, sie zog jedoch Marburg vor, wo sie täglich Gottes Wort hören und Gott allein dienen könne. Noch vor des Hofrichters Begräbnis ließ die Freifrau von Winnenburg am 17. November das Haus Elkerighausen mit seinen Gütern notariell „apprehndiren“. Sie schloß sich ohne ihren Gemahl dem Leichenzuge bei dem Hause Nordenbeck zu Wagen an und fuhr, ohne sich von den Verwandten zu verabschieden, direkt vom Pfarrhause zurück. Die Witwe vermachte der Kirche und Pfarre zu Ense je 50 Thaler und verlangte dafür, daß sie neben ihrem Gemahl, der zwischen ihrem Kirchenstuhl und dem Taufstein ruht, beigesetzt werde.

1599 Anna von Winnenburg, verw. Gräfin von Waldeck, geb. Viermund stirbt zu Nordenbeck. Grabmal in der Kirche zu Niederense.

Anna befand sich selbst mit ihrem „freundlichen“ Gemahl in Streit und Prozeß. „Unversehens“ wurde sie am Dienstag nach Quasimodogeniti, 16. April 1599 vom Tode übereilt und am 20. ej. im Beisein weniger Verwandten ebenfalls in die Kirche zu Niederense begraben, wo sie ihr Epitaphium mit der Bibel in der Hand, vor dem Gekreuzigten knieend darstellt. Selbst über ihrem Grabmal ist noch mit bitteren rechthaberischen Worten in Versen ihre Prozeßgeschichte gegen ihre Vettern und Familie verewigt.

Auch Philipps von V. Kinder Hermann und Anna Dietrike zu Bladenhorst waren zu dem Begräbnis anwesend, aber, als der Leichenzug schon in Bewegung und die Ritter zu Pferd und Wagen sitzen, nicht im Leichengefolge, sondern im Turm des Schlosses versteckt und hatten sich für mehrere Tage verproviantiert. Kuno von Winnenburg eine Besitzergreifung des Schlosses und eine „Depossedierung“ während der Beerdigung befürchtend, sitzt wieder ab und läßt den Leichenzug, ohne seiner Gattin die letzte Ehre zu erweisen, nach Ense gehen. Da die Geschwister sich weigern, auf seine Aufforderung den Turm zu verlassen, läßt er sie durch seinen Diener „glimpflich und gelinde ohne Stoßen, Schlagen und Unehrlichkeit“ herabbringen und einen Wagen bereitstellen, um sie fortzubringen, wohin sie wollten. Sie werden „fern vom Hofe ab vors Thor ohne einigen Anstoß und unzüchtigen Angriff herausgetragen und vom Hause abgeschafft“, wobei dieselben wie Kletten aneinander gehangen und die Jungfrau „aus der Nase geschweißt und etliche Blutstropfen auf den Kragen gefallen.“

Es war der letzte Versuch der von Viermund, die Güter ihrer Vorfahren zu behaupten. Anna hatte durch Testament vom 3. Juni 1589, welches sie bei dem Rate zu Corbach hinterlegt, jedoch infolge ihres Ehestreites von da zurückgezogen hatte und das deshalb von den Viermund angefochten wurde. Kuno von W. hatte das Testament nach dem Tode seiner Frau aus der Kapsel entnommen und aufs neue in Corbach deponiert.