1400-1500n.Chr.

Niederorke ist ganz wüst, in Oberorke sind nur noch 2 Häuser bewohnt. Das Pfarrecht kommt dadurch von Orke nach Sachsenberg.

1412 Ambrosius von Viermund und seine Söhne bauen das Wasserschloß Nordenbeck. Der viereckige, alleinstehende Turm, Wassergraben und Teile der Befestigungsanlagen sind noch vorhanden, heute Gutshof der Familie Canisius.

1421 Konrad von Viermund erhält Stadt und Schloß Fürstenberg von den Grafen von Waldeck zu Lehen.

1451 Treisbach, vormals 3 Höfe, dann wüst, geht von den Schlierbach zu Lichtenfels über an die Huhn zu Ellershausen.

ab 1453 verpfänden die Hohenfels nach und nach das halbe Gericht Viermünden an Heinz von Dersch. Diese Hälfte, zuvor von den Hohenfels noch als „unser frei und eigen Gericht, das von niemand zu Lehen herrührt“, bezeichnet, ist inzwischen hessisches Lehen geworden.

1461 Konrad von Viermund erwirbt das Amt Medebach mit Hallenberg, Schmallenberg und Winterberg (kölnische Pfandschaft).

1473 Die von Dalwigk erhalten die Burg Lichtenfels zu Lehen, bewohnen sie bis nach dem letzten Kriege.

1476 Großer Brand von Frankenberg. Alt- und Neustadt verbrennen fast vollständig, auch Rathaus und Kirche. Der Chronist Wiegand Gerstenberg lebt zu dieser Zeit. Frankenberg verliert seine Stellung als Handelszentrum.

1482 Landgraf Heinrich III. kauft das Gericht Rengershausen von den Viermund.

1487 Heinz von Dersch kauft „das Gericht Viermünden“ erblich von den Hohenfels. In diesem Vertrag und auch in den späteren Lehnverträgen des Landgrafen wird immer nur vom „Gericht Viermünden“ gesprochen ohne Rücksicht darauf, daß sich eine Hälfte des Gerichts im Besitz der Viermund befindet. Heinz von Dersch verlegt seinen Wohnsitz von Battenberg nach Viermünden. Er baut auf einem zins- und zehntpflichtigen Bauernhof, dem Baumgartenhofe, Gebäude, das Jostehaus genannt, das „einem Edelsitze wenig ähnlich“ ist.

1495 Die Brüder Philipp und Johann von Viermund teilen ihren Besitz, benutzen Schloß Nordenbeck gemeinsam. Besitzungen in Viermünden an Johann.

1496 Die Hohenfels übergeben den Dersch ihren Teil des Zehnten, ihr Schloß, ihre Gärten, Äcker und sonstigen Erbgüter.